Allgemeine Informationen

Physiotherapie in Lustenau

Sehr geehrte Patient:innen! Hier erhalten Sie Informationen zu den Themen Verordnung, Bewilligung und Rechnung. Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie uns selbstverständlich kontaktieren.

Verordnung

Eine Verordnung für Heilgymnastik, Massage, Lymphdrainage, Wärme oder Elektrotherapie muss von einem Arzt ausgestellt werden.
Auf der Verordnung sollte die Diagnose sowie die Anzahl und Dauer der Therapien angeführt sein.

Bitte bringen Sie auch, falls vorhanden, Ihre aktuellen Befunde mit.

Für präventive Behandlungen benötigen Sie keine ärztliche Verordnung, allerdings übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen hierfür keine Kosten.


Bewilligung

Um von der Krankenkasse Kosten rückerstattet zu bekommen, muss die Verordnung vor der ersten Behandlung bewilligt werden (betrifft aktuell nur noch Patient:innen der SVS).
Wenn Sie möchten, können wir uns gerne darum kümmern.


Rechnung

Wir sind eine Wahltherapiepraxis, d.h. Sie erhalten nach Beendigung Ihrer bewilligten Therapien eine Honorarnote von uns. Nach Einzahlung der Rechnung können Sie diese zusammen mit dem Zahlungsbeleg, der Originalverordnung und der Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Dann bekommen Sie je nach Krankenkasse einen Teil der Kosten rückerstattet (ca. 50% der Honorarnote). Private Zusatzversicherungen/Unfallversicherungen übernehmen meist die Restkosten (Fragen Sie bei ihrer Versicherung nach).


Terminabsage

Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine (mindestens 24 Std. vorher) zum üblichen Honorarsatz in Rechnung gestellt werden.

 

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